
A. VERANSTALTUNG/VERANSTALTER
Wellfairs GmbH
Düsseldorfer Straße 41
40667 Meerbusch
B. TERMINE
Dauer der Veranstaltung
29..-31.08.2025
Öffnungszeiten für Besucher
Fr., 29.08. 16.00h – 22.00h
Sa., 30.08. 12.00h – 22.00h
So., 31.08. 12.00h – 20.00h
Aufbau :
Fr., 29.08 ab 10.00h
Abbau
So., 31.08. bis 22.00h
Alle Stände müssen bis Sonntag, 31.08.2025 20 Uhr besetzt bleiben.
Vorheriger Abbau/Ausräumen des Zeltes ist mit einer Vertragsstrafe von 250,00 EUR netto belegt.
C. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Als Aussteller des Streetfood Festival Schiefbahn können zugelassen werden: Hersteller und Händler der in der Nomenklatur aufgeführten Produkte. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung zur Verfügung stehenden Flächenkapazitäten sowie der Zwecksetzung und Struktur der Veranstaltung. Die Wellfairs GmbH ist insbesondere berechtigt, die Zusammensetzung der Aussteller
nach Branchen und Produktgruppen sowie deren Gewichtung vorzugeben. Die Zusammensetzung der
Aussteller nach Länderherkunft, Unternehmensgröße und Marktbedeutung sowie andere sachliche Merkmale stellen unter anderem Auswahlkriterien dar. Zur Ausstattung der Verweilfläche sind nur gesicherte Schirme und Zelte zugelassen.
Die Wellfairs GmbH ist jedoch keinesfalls an die Handhabung bei vorangegangenen Veranstaltungen gebunden.
D. PREISE UND ZAHLUNG
Die Nettostandmieten sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Eine Teilnahme mit eigenem Standbau oder sonstigen eigenen Verkaufseinrichtungen muss mit dem Veranstalter abgesprochen sein. Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundlage der Rechnungsstellung ist die jeweils tatsächlich zugeteilte Fläche. Nach Anmeldung sind 30% der Gesamtsumme fällig. Erst nach Eingang Ihrer Zahlung ist Ihre Anmeldung gültig. Die restlichen 70% der Gesamtrechnung sind vier Wochen vor der Veranstaltung zu begleichen. Der Aufbau der Stände ist erst nach Begleichung aller Rechnungen möglich.
E. RÜCKTRITT
Der Rücktritt von der Anmeldung als Aussteller muss dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden. Die Anzahlung i.H.v. 30% der Gesamtsumme kann nicht erstattet werden. Für die restlichen 70% gelten folgende Regeln: Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn Gutschrift 100%. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn Gutschrift 50%.
Bei Rücktritt bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Gutschrift.
F. AUSSTELLERVERZEICHNIS
Zur Veranstaltung werden die Aussteller in einem Ausstellerverzeichnis, online wie auf Papier veröffentlicht. Die einzutragenden Daten können über das Online-Portal angepasst werden. Der Grundeintrag ist kostenlos.
G. HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Standausstattung, Standbau, Zelten, Produkten oder sonstigen dem Aussteller oder seinem Vertreter gehörenden oder geliehenen Gegenständen. Der Aussteller haftet für Schäden an gegen Miete überlassenen Gegenständen. (Pagodenzelt, Installationsmaterial etc.) Auch der Diebstahl der o.g. Gegenstände ist nicht über den Veranstalter versichert.
H. SICHERHEIT UND BEWACHUNG
Das Gelände wird von einem professionellen Sicherheitsdienst in den folgenden Zeiten bewacht:
29.08. 22.00 Uhr – 30.08. 08.00h // 30.08. 22.00 Uhr – 31.08. 08.00h
I. WERBUNG, VERKAUF UND ANWESENHEITSPFLICHT
Die Ausgabe von Prospektmaterial und sonstige Werbung ist nur innerhalb des eigenen Standes gestattet. Die Flyerverteilung durch mobile Promoter auf dem Gelände ist kostenpflichtig und nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Der Direktverkauf ist gestattet. Die Aussteller sind verpflichtet den Stand während der gesamten Öffnungszeiten für Besucher geöffnet zu halten.
J. ÜBERGABE DER STANDFLÄCHEN / MÜLLENTSORGUNG
Die Standflächen sind beim Verlassen so zu übergeben, wie vorgefunden. D.h., dass insbesondere jeglicher Müll in die bereitgestellten Tonnen zu entsorgen ist. Bei nicht ordnungsgemäßer Übergabe müssen wir die Flächen auf Ihre Kosten reinigen bzw. von Müll befreien lassen.
Dies gilt ebenfalls für größere Verunreinigungen, die nicht widerstandslos beseitigt werden können (Fett- und Ölflecken). Hier wird dringend empfohlen im Vorhinein mit einer Unterlage (Teppich unter dem Grill) zu arbeiten.
K. MUSIKDARBIETUNGEN
Musikdarbietungen am eigenen Stand sind immer, von dem Veranstalter und der Stadt Willich, genehmigungspflichtig. Das Abspielen von Musik ist nur unter strengen Auflagen gestattet. Der Veranstalter behält sich vor darüber im Einzelfall zu entschieden.
L. LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
Im Interesse aller beteiligten Aussteller und Besucher weist der Veranstalter in aller Form auf das Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen hin.
M. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN
Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und die Tätigkeiten seiner Beauftragten auf dem Stand oder dem Gelände erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen, gesundheitspolizeilichen Vorschriften eingehalten werden.
N. JUGENDSCHUTZGESETZ
Im Interesse aller beteiligten Aussteller und Besucher weist der Veranstalter in aller Form auf das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit §9 hin.
P. BUNDESDATENSCHUTZGESETZ
Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den §§28 und 29 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.
Q. NACHHALTIGKEIT
Als Aussteller verpflichten Sie sich nur Mehrweglösungen für Verkostungen, Speisen und Getränke zum Direktverzehr zu verwenden. Wir empfehlen gänzlich auf Verpackungen zu verzichten und nur Glas und Geschirr zu verwenden.
R. HACCP Richtlinien
Als Aussteller verpflichten Sie sich die HACCP Bestimmungen einzuhalten.
S. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen sind ebenfalls die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wellfairs GmbH.